Aktuelles
Wichtige Information für Sie
August 2024Ab dem 1. Januar 2024 sind alle Arztpraxen verpflichtet, Rezepte als e-Rezepte zu verordnen. Dies bedeutet, dass sie in Zukunft keine Papierrezepte mehr bekommen. Das e-Rezept wird nicht auf ihrer Versichertenkarte gespeichert, sondern auf einem speziell gesicherten Server. Mit ihrer Versichertenkarte können die Apotheken dieses Rezept abrufen und Ihnen das Medikament herausgeben.
Bitte beachten Sie: Bevor wir ihnen ein e-Rezept ausstellen können ist es notwendig, zunächst ihre Versichertenkarte bei uns in der Praxis einlesen zu lassen. Erst dann können wir Ihnen ein e-Rezept ausstellen.
Leider kann es zwischen dem Ausstellen des Rezeptes und dem Einlösen in der Apotheke zu einer zeitlichen Verzögerung kommen, so dass sie einplanen sollten, dass das e-Rezept erst am Folgetag in der Apotheke einlösbar ist.